Ein Escort-Vertrag bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dir als Escort-Dienstleister*in und der Agentur, die für dich das Marketing, die Sicherheit und nicht zuletzt die Vereinbarung der Dates für dich übernimmt – wenn du Escort werden möchtest, solltest du dich daher genau damit auseinander setzen. Im Escort-Vertrag werden deine Rechte und Pflichten – und natürlich auch die der Agentur – schriftlich und damit für beide Seiten bindend festgehalten. In diesem Beitrag zeigen wir dir anhand eines Muster-Agenturvertrages, auf was du unbedingt achten musst, bevor du deine Unterschrift unter das Dokument setzt. Der Muster-Vertrag, auf den wir uns hier beziehen, wurde unter Beteiligung von Usern und Userinnen eines bekannten Escort-Forums erarbeitet und berücksichtigt sowohl die Interessen der Escorts als auch die der Agentur.
§1: Zweck der Vereinbarung
Vertragsinhalt: „Die selbstständige Begleitdame beauftragt die Agentur mit der Vermittlung von Begleitanfragen an sie. Die Agentur nimmt Buchungsanfragen über Begleitaufträge von potentiellen Kunden entgegen. Die Agentur teilt diese Informationen der betreffenden Begleitdame mit und fragt an, ob Zeit und Interesse besteht, den Auftrag des Kunden anzunehmen. Bei Zustimmung arrangiert die Agentur die Einzelheiten des Treffens mit dem Kunden. Die Verantwortung der Abwicklung des tatsächlichen Treffens liegt allerdings bei der Begleitdame. Die Agentur wirkt gerne, auf Anfrage des Kunden oder der Begleitdame, bei der Lösung eventueller Probleme mit.“
Was bedeutet dieser Absatz für dich als Escort?
Der erste Paragraph des Vertrages (häufig auch Präambel genannt) legt fest, warum und wie du als Escort mit der Agentur zusammenarbeiten wirst. Du als selbstständige Begleitdame (wir bleiben hier zugunsten der einfachen Lesbarkeit unseres Textes wie in der Vertragsvorlage bei den Damen, alle Inhalte gelten aber natürlich genauso für männliche Escorts) beauftragst die Agentur damit, für dich lukrative Dates auszumachen. Die Agentur tritt dabei nur als Vermittler auf – du als Dienstleisterin bist dafür verantwortlich, dass das Date a) auch wirklich stattfindet und b) zur Zufriedenheit des Kunden abläuft.
Gibt es Fallstricke beim „Zweck der Vereinbarung“?
Achte unbedingt darauf, dass die Agentur in deinem Vertrag wirklich nur als Vermittler auftritt – und keine anderen Zwecke in diesen Paragraphen eingebaut werden.
§2: Vertraulichkeit
Vertragsinhalt: „ Die Begleitdame verpflichtet sich zur Diskretion und Stillschweigen über Daten und Informationen der vermittelten Kunden, die sie von der Agentur im Rahmen der Vermittlung oder vom Kunden während der Auftragsabwicklung erhalten hat. Gleiches gilt für der Begleitdame bekannt werdende Kenntnisse über interne organisatorische und finanzielle Vorgänge der Agentur, sowie Inhalte der vorliegenden Vereinbarung und eventueller Zusatzvereinbarungen. Des Weiteren verpflichtet sich die Begleitdame, ihre realen persönlichen Daten oder die von anderen bekannten Begleitdamen, aus Sicherheitsgründen, nicht an Kunden oder andere Begleitdamen weiterzugeben.
2.2) Für Schäden, die durch Indiskretion entstehen, haften die Verursacher vollumfänglich.
2.3) Das gleiche gilt, wenn die Dame durch Indiskretion der Agentur Schaden erleidet.
2.4) Diese Vertraulichkeitsregelungen treten außer Kraft im Falle von gesetzlichen Offenlegungspflichten gegenüber Behörden oder Gerichten und im Falle einer akuten Gefahr für Leib und Leben.”
Was bedeutet dieser Absatz für dich als Escort?
Dieser Absatz regelt den Umgang von dir als Begleitdame und der Agentur mit sensiblen, vertraulichen Informationen. Logisch: In deinem Beruf ist Diskretion das oberste Gebot. Weder dürfen deine persönlichen Daten noch die deiner Kunden an die Öffentlichkeit gelangen – denn das kann nicht nur zerstörte Ehen, sondern auch berufliche und gesellschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen. Vor allem die Agentur ist hier in der Pflicht: Sie besitzt sowohl deine Personendaten als auch die deiner Interessenten und Kunden. Seriöse Agenturen berücksichtigen die strengen Vorgaben der DSGVO und müssen einen Datenschutzbeauftragten unter Vertrag haben, an den du dich mit allen Fragen rund um die zu deiner Person gespeicherten Daten wenden kannst.
Weiterhin regelt der Absatz, was passiert, wenn du oder deine Agentur vertrauliche Daten offenlegst. In diesem Fall muss nämlich der Verursacher für das Datenleck „die Verantwortung“ tragen. Konkret bedeutet das für dich: Veröffentlichst du – bewusst oder unbewusst – sensible Daten deiner Kunden, anderer Begleitdamen oder der Agentur, wirst du hierfür belangt. Je nach Umfang der veröffentlichten Daten kann die Sanktion eine Geldbuße oder auch, in besonders schweren Fällen, eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Gleiches gilt auch, wenn die Agentur vertrauliche Daten preisgibt und dir dadurch einen Schaden zufügt.
Wichtig für dich zu wissen: Die Vertraulichkeit endet dort, wo eine „akute Gefahr für Leib und Leben“ entsteht. Sobald eine Straftat im Raum steht, bist du (und auch die Agentur) dazu verpflichtet, vertrauliche Informationen an die Polizei oder die Gerichtsbarkeit weiterzugeben.
Gibt es Fallstricke bei der „Vertraulichkeit“?
Auch wenn die DSGVO zu einem extrem vorsichtigen Umgang mit persönlichen Daten verpflichtet, so zeigt die Erfahrung, dass die Wirklichkeit leider nicht immer datenschutzkonform ist. Viele Fallstricke lauern vor allem im Bereich der Technik. Wenn du deinen Rechner nicht sorgfältig absicherst oder Kontaktdaten unverschlüsselt via Mail oder Messenger weiterleitest, können Dritte mitlesen. Für Cyberkriminelle sind diese abgefangenen Daten im wahrsten Sinne des Wortes Gold wert – denn dein Date mit einem hochrangigen Politiker oder CEO eines Konzerns eignet sich perfekt für Erpressungsversuche. Informiere dich daher genau über die Maßnahmen, die deine Agentur in Sachen Datensicherheit umsetzt, wo und auf welchen Servern die Daten gespeichert werden – und auch, was du tun musst, damit deine Datensätze bestmöglich vor Fremdzugriff geschützt sind. Achte auch darauf, dass in deinem Vertrag die Verwendung deiner persönlichen Daten zu „Werbezwecken“ ausgeschlossen ist. Das gilt auch für die Verwendung deiner Bilder, sofern hier dein Gesicht zu erkennen ist!
§3: Honorarabrechnung gegenüber dem Kunden
Vertragsinhalt: „Die Begleitdame ist für die Abrechnung mit dem Kunden selbst verantwortlich. Sie hat die anfallenden Honorare bei Beginn dieser Vereinbarung der Agentur zur Vermittlungszwecken mitgeteilt, oder Einverständnis mit den seitens der Agentur vorgeschlagenen Honoraren erklärt.“
Was bedeutet dieser Absatz für dich als Escort?
It’s all about the money – das gilt in deinem Job als Escort genau wie in jedem anderen Beruf. Dieser Absatz des Escort-Vertrags legt fest, dass du als Begleitdame dafür verantwortlich bist, dass dein Kunde dir das vereinbarte Honorar auch tatsächlich übergibt – und dass du der Agentur die richtige Höhe des Honorars wahrheitsgemäß mitteilst. In der Regel wird dein Honorar von der Agentur festgelegt, es kann aber natürlich auch dazu kommen, dass während des Dates Zusatzvergütungen vereinbart werden – beispielsweise für Dienstleistungen, die nicht im Vorgespräch festgelegt wurden und aus der Situation heraus entstanden sind. Solltest du mehr Honorar erhalten, als der Agentur bekannt ist, musst du entsprechend mehr Provision zahlen. Klar, dass die Agentur auf ihren Anteil nicht verzichten will. Ehrlichkeit ist hier gefragt!
Gibt es Fallstricke bei der „Honorarabrechnung gegenüber dem Kunden“?
Es ist zugegebenermaßen verlockend, ein eventuelles Plus an Honorar für ein Date nicht der Agentur zu melden. Allerdings begehst du hier für ein paar Scheinchen mehr in deiner Tasche einen Vertragsbruch, der nicht nur zur Beendigung deines Vertrages, sondern (wenn auch eher in der Theorie) auch zu eventuellen Schadensersatzforderungen führen kann. Melde daher das tatsächliche Honorar immer korrekt an deine Agentur – denn du möchtest ja schließlich auch, dass du fair behandelt wirst.
§4: Provisionszahlungen und Fälligkeit
Vertragsinhalt: „Für die Vermittlung erhebt die Agentur nach jedem von der Agentur vermittelten und stattgefundenen Auftrag eine Provision von 30% des seitens der Begleitdame vereinnahmten Honorars bei einem der Begleitdame unbekanntem Kunden. Bei einer erstmaligen Wiederholungsvermittlung eines der Dame bekannten Kunden erhebt die Agentur eine Provision von 25% des Honorars und ab der zweiten Wiederholungsvermittlung nur noch eine Provision von 20% des Honorars.“
Alternativer Vertragsinhalt: „4.1) Für die Vermittlung erhebt die Agentur nach jedem von der Agentur vermittelten und stattgefundenen Auftrag eine Provision von xx% (Vorschlag: ca. 30%) des seitens der Begleitdame vereinnahmten Honorars.
4.2) Eventuell von der Dame erhobene Reisekosten unterliegen nicht der Provisionierung durch die Agentur.
4.3) Provisionszahlungen der Begleitdame sind nur dann an die Agentur zu zahlen, wenn ein von der Agentur vermittelter Auftrag tatsächlich auch zur Ausführung gekommen ist.
4.4) Die Erhebung der Provision durch die Agentur erfolgt durch Ausstellung einer Provisionsrechnung an die Begleitdame. Die Begleitdame verpflichtet sich, die Agenturprovision spätestens 5 Tage nach Erhalt der Provisionsrechnung an die Agentur zu überweisen, bar auf das Agenturkonto einzuzahlen, mittels versicherter Briefsendung zu verschicken, oder persönlich gegen Quittung zu überbringen.
Was bedeutet dieser Absatz für dich als Escort?
Die Provisionszahlungen – also der Anteil deines Honorars, der an die Agentur geht – sind das Geschäftsmodell jeder Escort-Agentur. Seriöse Agenturen erheben zwischen 30 und 40 % deines Honorars als Provision – sollten hier höhere Zahlen in deinem Vertrag stehen, lass besser die Finger von einer Zusammenarbeit. Die Ausgestaltung dieses Absatzes im Vertrag ist von Agentur zu Agentur unterschiedlich. Während dir die eine Agentur „Rabatte“ einräumt, wenn du dich mit deinen Stammkunden triffst (Vertragsbeispiel 1), überlassen andere Agenturen dir als Escort-Dame die Preisverhandlungen, verlangen dafür aber einen festen Satz an Provision. Dass dir Agenturen bei den Provisionen in Form von Rabatten entgegenkommen, hat übrigens zwei Gründe. Zum einen will dich die Agentur dafür belohnen, dass du einen Stammkunden aufgebaut hast. Zum anderen möchte die Agentur damit aber auch vermeiden, dass du deine Stammkunden ohne Vermittlung durch die Agentur triffst – und dadurch Provisionszahlungen entfallen.
Es gibt hier auch kein „Richtig“ oder „Falsch“. Es ist nur wichtig, dass du mit den im Vertrag aufgeführten Konditionen zufrieden bist. Geregelt wird im Vertrag auch, wann und wie du die Provisionen an die Agentur überreichen musst. Achte hier darauf, dass du immer einen Beleg zu Hand hast – entweder in Form eines Kontoauszuges oder einer Quittung, falls du die Provision in Bar bei der Agentur ablieferst.
Gibt es Fallstricke bei den „Provisionszahlungen und Fälligkeiten“?
Immer wenn es ums liebe Geld geht, ist besondere Aufmerksamkeit gefordert. Wichtig für dich als Begleitdame ist natürlich die Höhe der Provisionen. Alle Provisionszahlungen über 40 % sind aus unserer Sicht unangemessen und sollten von dir auch abgelehnt werden. Gleiches gilt, wenn eine Agentur von dir Anteile an deinen erhobenen Reisekosten verlangt – oder gar von dir Provisionen für Dates fordert, die nicht stattgefunden haben. Der letzte Punkt würde bedeuten, dass du selbst dann Geld an die Agentur abgeben musst, wenn du nichts eingenommen hast. Ein für dich immens teurer Spaß, den du unbedingt und mit voller Überzeugung ablehnen solltest. Achte auch darauf, welche Möglichkeiten dir die Agentur in Sachen Geldtransfer im Vertrag ermöglicht.
§5: Profilerstellung, Werbung, Nutzungsrechte an Fotos, Kosten
Vertragsinhalt: „5.1) Die Agentur verpflichtet sich dazu, die Kosten für Werbung und Anfertigung der Sedcard der Begleitdame zu übernehmen.
5.2) Die Begleitdame erteilt der Agentur die jederzeit widerrufliche Erlaubnis, mit ihre Person darstellenden Bildern, auch Teilansichten ihrer Person, im Internet und anderen Medien Werbung zu betreiben, ungeachtet ob die Bilder seitens der Begleitdame zur Verfügung gestellt, oder von Dritten im Auftrag der Agentur erstellt wurden. Die Begleitdame stimmt der Veröffentlichung ihres Profils nach einvernehmlicher Abstimmung des Profils zwischen Begleitdame und Agentur zu.
5.3) Sind die Shootingkosten für die zur Veröffentlichung durch die Agentur bestimmten Bilder der Dame von der Agentur bezahlt worden, so verpflichtet sich die Dame, eine eigene Nutzung dieser Bilder ausschließlich zu nicht-gewerblichen Zwecken auszuüben. Diese Bestimmung gilt über das Ende dieser Vereinbarung hinaus für x Jahre. Diese Beschränkung der Nutzungsrechte der Begleitdame entfällt, wenn und sobald die Begleitdame der Agentur die Shootingkosten bis zu einem Maximalbetrag von xxx Euro erstattet hat.
5.4) Aus Sicherheitsgründen, erstellt die Agentur ein Profil der Begleitdame, aus dem die persönlichen Daten, vor allem Name und Adresse, nicht für Dritte ersichtlich sind. Die Begleitdame wird in Werbung und anderen Veröffentlichungen nur mit einem Profilnamen veröffentlicht.“
Was bedeutet dieser Absatz für dich als Escort?
Deine Sedcard beinhaltet Fotos von dir – entsprechend umfangreich muss dieser Teil des Vertrages vor allem hinsichtlich der Verwendung deiner Bilder im Internet und anderen Medien geregelt sein. Mit deiner Unterschrift unter dem Vertrags erlaubst du es deiner Agentur, mit deinen Fotos Werbung zu machen, sowohl für dich als auch für die Agentur. Sofern die Agentur dir das Shooting bezahlt hat, wird vertraglich geregelt, dass du die entstandenen Bilder nur für dich privat und nicht im gewerblichen Bereich verwendest.
Gibt es Fallstricke bei „Profilerstellung, Werbung, Nutzungsrechte an Fotos, Kosten“?
Leider warten genau bei diesem Paragraphen zahlreiche Fallstricke auf dich. Dein erster Blick sollte immer in Richtung der anfallenden Kosten gehen. Musst du die Kosten für das Shooting und damit für den Fotografen tragen oder werden die Kosten von deiner Agentur übernommen? Im ersten Fall bist du nämlich berechtigt, deine Bilder auch abseits der Agentur für gewerbliche Zwecke (beispielsweise auf deiner eigenen Website) zu verwenden. Trägt die Agentur die Kosten, darfst du deine Fotos nur rein privat bewundern. Achte unbedingt darauf, wie lange die Agentur auf die Nutzungsrechte deiner Bilder besteht. Bei zu langen Zeiträumen kann es sein, dass im Netz mit deinen Fotos geworben wird, obwohl du deinen Job als Escort schon lange an den Nagel gehängt hast.
Der Vertrag sollte auch beinhalten, was genau von dir auf deiner Sedcard, im Internet oder sonstigen Medien veröffentlicht werden darf. Wenn du nicht möchtest, dass dein Gesicht erkennbar für alle im Netz präsentiert wird, dann sollte dieser Passus auch in deinem Vertrag stehen. Ebenfalls muss vertraglich festgelegt sein, dass deine persönlichen Daten wie Klarname und Adresse niemals für Dritte ersichtlich veröffentlicht werden.
§6: Unabhängige Vertragspartner
Vertragsinhalt: „Die Tätigkeit der Begleitdame erfolgt auf selbstständiger Basis. Es bestehen zu keinem Zeitpunkt Verpflichtungen oder gar Bindungen zwischen Agentur und Begleitdame, die über die einer selbstständigen Tätigkeit hinausgehen.
Was bedeutet dieser Absatz für dich als Escort?
Die Zusammenarbeit zwischen dir als Escort-Dame und der Escort-Agentur ist genau das: Eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen zwei unabhängigen Unternehmen. Du unterliegst keinen Pflichten festangestellter Arbeitnehmer, gleichzeitig muss sich aber auch die Agentur nicht um deine Lohnfortzahlung im Krankenfall, deine Sozialversicherungen oder die Höhe deines Gehalts kümmern. Ihr arbeitet zur Erfüllung eurer wirtschaftlichen Interessen zusammen. Das war’s.
Gibt es Fallstricke bei „Unabhängige Vertragspartner“?
Achte darauf, dass der Vertrag mit der Agentur deinen Status als selbstständig tätige Unternehmerin aufrechterhält. Es dürfen hier weder Verpflichtungen noch Bindung zwischen dir und der Agentur aufgeführt werden, die dich in ein „abhängig tätiges Beschäftigungsverhältnis“ bringen würden. Du darfst weder zu einer exklusiven Zusammenarbeit mit der Agentur gezwungen werden noch darf der Vertrag so ausgestaltet werden, dass die Agentur dir gegenüber weisungsberechtig ist. Denn in diesem Moment verlierst du nicht nur den Status einer freien Zusammenarbeit, sondern kannst auch im Nachhinein echte Probleme mit dem Finanzamt oder den Sozialversicherungen bekommen. Denn beim Thema „Scheinselbstständigkeit“ hört bei den Behörden jeglicher Spaß auf. Vermeide diesen unnötigen Ärger und behalte deinen Status der Selbstständigkeit unbedingt bei!
§7: Kündigung, Profil- und Werbungslöschung
Vertragsinhalt: „7.1.) Diese Vereinbarung kann zu jedem Zeitpunkt von beiden Seiten ohne weitergehende Konsequenzen durch ein Kündigungsschreiben, versendet per einfacher Post oder Einwurfeinschreiben (paralleler Versand eines Scans des Kündigungsschreibens ist erwünscht, nicht jedoch Bedingung), aufgelöst werden.
7.2) Nach Beendigung dieser Vereinbarung, wird das Profil der Begleitdame innerhalb von x Wochen (Empfehlung: 1-2 Wochen) gelöscht. Wenn nichts anderes vereinbart ist (z.B. Model release) gelten uneingeschränkt die Bestimmungen des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Alle zu dem Zeitpunkt bestehende relevante Werbung der Begleitdame wird mit Auflösung des Verhältnisses innerhalb von x Wochen (Empfehlung: 4 Wochen) von der Agentur entfernt.“
Was bedeutet dieser Absatz für dich als Escort?
Es kann vorkommen, dass du nach einigen Wochen der Zusammenarbeit mit deiner Agentur feststellst, dass der Job als Escort-Dame (oder auch die Agentur) einfach nicht zu dir passt. Der Absatz legt fest, unter welchen Bedingungen sowohl du als auch die Agentur die Zusammenarbeit beenden können. Wichtig hier ist es, dass sowohl die Rahmenbedingungen der Kündigung als auch die Löschung deines Profils beziehungsweise deiner persönlichen Daten vertraglich festgehalten sind. Die Kündigung sollte von beiden Seiten aus immer auf dem klassischen Postweg versendet werden, damit bei Streitigkeiten ein belastbares Dokument vorliegt. Eine Kündigung „per E-Mail vorab“ ist zusätzlich immer möglich, wird aber nicht immer vor Gericht anerkannt.
Wichtig ist auch, was die Agentur nach Beendigung eurer Zusammenarbeit mit deinen Daten anstellt. Sowohl deine persönlichen Daten als auch deine Bilder (also dein komplettes Profil) müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums gelöscht werden. Die Empfehlung von 4 Wochen aus dem Mustervertrag ist auch unsere Empfehlung – länger sollte es bei keiner Agentur dauern, bis deine Daten aus dem Internet verschwunden sind.
Gibt es Fallstricke bei „Kündigung, Profil- und Werbungslöschung“?
Unangemessen lange Kündigungsfristen von mehreren Monaten, Vertragsstrafen bei vorzeitiger Kündigung, Verwendung deiner Fotos auch nach Vertragsende: In diesem Passus deines Escort-Vertrags lauern leider zahlreiche Fallstricke im „Kleingedruckten“. Du musst hier also besonders gründlich hinschauen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Seriöse Escort-Agenturen räumen dir immer das Recht der Kündigung ohne langfristige Bindung ein – und zwar zu jedem Zeitpunkt. Ebenfalls löschen seriöse Agenturen deine Daten zeitnah aus ihren Datenbanken. Hier musst du aber den Agenturen einige Tage beziehungsweise Wochen Zeit einräumen, abhängig von der Personaldecke und der eingesetzten Technik in der Agentur sind hier vier Wochen ein guter Anhaltspunkt, bis deine Daten endgültig gelöscht sind.
§8: Sicherheit
Vertragsinhalt: „8.1) Die Agentur ist für die Dame während der Dates immer erreichbar.
8.2) Die Haftung der Agentur bezüglich der stetigen Erreichbarkeit ist für betriebsfremde Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
8.3) Die Dame verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Ausführung eines Dates Meldungen an die Agentur zu übermitteln, wie im Detail in einem der Begleitdame separat übergebenen Merkblatt geregelt. Wird eine solche Meldung von der Dame versäumt, so haftet sie in voller Höhe für seitens der Agentur nachgewiesene Fremdkosten einer wegen der Nichtmeldung veranlassten Sicherheitsmaßnahme.“
Was bedeutet dieser Absatz für dich als Escort?
Einer der größten Vorteile für dich als Escort-Dame bei einer Zusammenarbeit mit der Agentur ist das Plus an Sicherheit rund um deine Dates. Während du dich als Independent-Escort voll und ganz auf dich selbst verlassen musst, stehen dir durch die Agentur zahlreiche Sicherheitsmechanismen zur Verfügung, die in diesem Passus rund um Sicherheit geregelt werden. Die Agentur sollte bereits im Vertrag als dein „Schutzengel“ aufgeführt sein, der für dich während des Dates immer erreichbar ist. Zumeist musst du dich zu Beginn des Dates via SMS oder Messenger bei der Agentur melden und in der Folge das Ende des Dates ebenfalls mitteilen. Vergisst du die Meldung (oder es passiert dir was während des Dates), informiert die Agentur entweder die hauseigene Security oder die offiziellen Behörden. Welche Sicherheitsmaßnahmen genau bestehen und was du aktiv machen musst, damit die Mechanismen greifen, ist entweder direkt im Vertrag oder wie in unserem Muster-Beispiel über ein separates Merkblatt geregelt.
Gibt es Fallstricke bei der „Sicherheit“?
Zunächst einmal musst du darauf achten, ob das Thema Sicherheit überhaupt Teil des Vertrags ist. Seriöse Escort-Agenturen werden dir immer die bestmögliche Sicherheit bei einem Date gewährleisten. Ob dich nun agentureigene Chauffeure zu deinen Dates bringen oder die Security diskret im Hintergrund wartet, bis dein Date vorbei ist, liegt immer an der jeweiligen Agentur. Zumindest sollte aber ein Check-In beziehungsweise Check-Out als Basic-Sicherheitsfunktion in deinem Vertrag aufgeführt sein. Achtung: Wie in unserem Muster-Vertrag erwähnt, hast du die vertragliche Pflicht, deine Meldungen vor und nach einem Date an die Agentur zu übermitteln. Vergisst du den Check-Out nach deinem Date und reagierst auch nicht auf Anrufe der Agentur, dann ist diese dazu verpflichtet, entweder die interne Security oder die Polizei zu informieren. Bei beiden Einsätzen entstehen unter Umständen hohe Kosten, die dann von dir zu tragen sind!
§9: Sonstiges
Vertragsinhalt: „9.1) Die Begleitdame erhält ein Informationsblatt mit allgemein zugänglichen Informationen über Besonderheiten im Escort betreffend z.B. Sperrbezirksverordnungen, Steuern, Sicherheit und Tipps für eine erfolgreiche Arbeit.( Keine Rechts- und Steuerberatung)
9.2) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Absätze der Vereinbarung berührt die Wirksamkeit der übrigen Absätze der Vereinbarung nicht.
9.3) Sofern zu dieser Vereinbarung eine Zusatzvereinbarung getroffen wird, haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang vor Bestimmungen der Zusatzvereinbarung, sofern die jeweiligen Bestimmungen sich widersprechen sollten. Jegliche Bestimmung einer Zusatzvereinbarung, welche über die vorliegende Vereinbarung hinausgehende Zahlungsverpflichtungen der Begleitdame begründet, ist unwirksam.“
Was bedeutet dieser Absatz für dich als Escort?
Unter „Sonstiges“ werden alle Details gesammelt, die nicht in einen der vorherigen Absätze deines Vertrages passen. In dem Muster-Vertrag sind beispielsweise Regelungen, Tipps und Merkblätter aufgeführt, die du zusätzlich zu deinem Vertrag von der Agentur erhältst. Ausdrücklich ausgeschlossen (und das muss auch so sein) sind Rechts- und Steuerberatungen – diese dürfen nur von Rechtsanwälten und Steuerberatern durchgeführt werden. Unter 9.2 des Muster-Vertrags findest du die sogenannte „salvatorische Klausel“, einen Passus, der einen teilweise unwirksamen oder auch nicht durchführbaren Vertrag in seinen durchführbaren Teilen aufrecht erhält. Dieser Passus ist Gegenstand der allermeisten Verträge und sollte natürlich auch in deinem Escort-Vertrag enthalten sein. Absatz 9.3 regelt hier den Umgang mit den dir ausgehändigten Zusatzvereinbarungen.
Gibt es Fallstricke bei „Sonstiges“?
Gerade im Bereich „Sonstiges“ verpacken unseriöse Agenturen gerne alles, was nicht auf den ersten Blick für dich erkenntlich sein soll. Das berühmt-berüchtigte „Kleingedruckte“ in einem Vertrag kann dir unter Umständen Probleme bereiten, wenn du hier nicht gründlich jede Aussage im Vertrag auf die Goldwaage legst. Während salvatorische Klauseln vollkommen korrekt sind und auch Regelungen zu Zusatzdokumenten Teil des Vertrags sein müssen, werde bitte immer vorsichtig, wenn weitere Regelungen unter „Sonstiges“ aufgeführt werden – die eigentlich in den vorherigen Absätzen bereits hätten aufgeführt werden müssen.
Unser Fazit: Ein wichtiges Dokument, das deine Aufmerksamkeit verdient hat
Mit Verträgen aller Art ist es so eine Sache. Einerseits möchtest du natürlich viel lieber sofort mit deinem Job als Escort loslegen und dich nicht durch sperrige Paragraphen arbeiten – andererseits liegt mit dem Escort-Vertrag das wohl wichtigste Dokument überhaupt vor dir. Nimm dir also immer ausreichend Zeit, um die Inhalte des Vertrages nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen. Seriöse Escort-Agenturen werden dir gerne am Telefon oder im persönlichen Gespräch alle Fragen zu dem Vertrag beantworten. Und du kannst hier gar nicht genug fragen, denn schließlich geht es hier vor allem um deinen beruflichen Erfolg! Besprich dich im Zweifelsfall mit deinem Anwalt, deinem Steuerberater oder auch Freunden – denn hast du einmal deine Unterschrift unter den Vertrag gesetzt, ist dieser rechtswirksam und muss von dir eingehalten werden.